Wirtschaftsprüfung
Das deutsche Handelsrecht sieht für viele Unternehmen eine verpflichtende jährliche Prüfung des Jahresabschlusses vor. Betroffen davon sind große und mittelgroße Kapitalgesellschaften. Für eine kleine Kapitalgesellschaft kann jedoch eine freiwillige Jahresabschlussprüfung – das heißt ohne rechtliche Verpflichtung – von Vorteil sein. Ein geprüfter Jahresabschluss hilft insbesondere bei Kreditgesprächen mit der Bank.
Im Rahmen unserer Prüfungstätigkeit lernen wir Ihr Unternehmen sehr umfassend kennen. In Verbindung mit unserem durch Weiterbildung ständig ergänztem Fachwissen und Erfahrung bei mittleren Unternehmen sind wir in der Lage, Verbesserungspotenzial zu erkennen. Hierdurch wird der Nutzen einer freiwilligen Prüfung für das geprüfte Unternehmen deutlich sichtbar. Sprechen Sie uns, wir beraten Sie umfangreich!
Prüfung von Jahresabschlüssen
- freiwillige und gesetzliche Prüfung von Einzel- und Konzernabschlüssen
Sonderprüfungen
- Gründungsprüfung
- Prüfung von Sacheinlagen
- Prüfung nach Makler- und Bauträgerverordnung
- Prüfung bei Unternehmensumwandlungen und Fusionen
- Prüfung zur Qualitätskontrolle nach § 57 a Absatz 3 WPO
- Prüfung interner Kontrollsysteme und betrieblicher Abläufe
- Unterschlagungsprüfung
- Kredit- und Rentabilitätsprüfung
Erstellung von Sachverständigengutachten
- Unternehmensbewertung
- Due Diligence, insbesondere beim Unternehmenskauf
- Restrukturierung
- Fortführungsprognose, Sanierung
- Schiedsgutachten