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Treuhandtätigkeit

Ein Treuhänder ist eine juristische oder natürliche Person, die treuhänderisch (= zu treuen Händen) ein Recht für einen Anderen (den Treugeber) verwaltet und in bestimmten Fällen als Mittelsmann zwischen zwei Vertragsparteien geschaltet wird. Für Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und vereidigte Buchprüfer ist die Tätigkeit als Treuhänder nach ihrem jeweiligen Berufsrecht als berufliche Aufgabe zugewiesen und gestattet. Als Treuhänder können wir folgende Leitungen für Sie erbringen:

  • die Verwaltung und Mittelverwendungskontrolle von Anlegergeldern (i.d.R. bei Fonds)
  • das Halten von Gesellschafterrechten und -anteilen (i.d.R. für Banken in Krisensituationen)
  • die Verwaltung fremden Vermögens
  • die Tätigkeit als Liquidator
  • die Betreuung von Kreditsicherheiten
  • Nachlassverwaltung, 
  • Testamentsvollstreckung
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