Steuernews-TV März 2021
Die Veräußerung vermieteter Immobilien löst im Regelfall eine Einkommensteuerpflicht aus, wenn der Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung nicht mehr als zehn Jahre beträgt und ein entsprechender Veräußerungsgewinn angefallen ist. Aber wie sieht es mit den Einrichtungsgegenständen aus? In Steuernews-TV erfahren Sie es!
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Textabschrift des Videos (Transkription)
Verkauf des Ferienwohnung-Inventars ist steuerfrei
Die Veräußerung vermieteter Immobilien löst im Regelfall eine Einkommensteuerpflicht aus, wenn der Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung nicht mehr als zehn Jahre beträgt und ein entsprechender Veräußerungsgewinn angefallen ist. Strittig ist, ob der Wert der Einrichtungsgegenstände im Rahmen einer Kaufpreisaufteilung aus dem Veräußerungserlös herausgerechnet werden kann. Das Finanzgericht Münster hat dies nun für den Verkauf des Inventars von Ferienwohnungen bejaht: Laut Finanzgericht fällt die Wohnungseinrichtung unter Gegenstände des täglichen Gebrauchs und daher wird nur die Veräußerung der Wohnung als steuerpflichtig angesehen.