Steuernews-TV Juli 2023
Die Betriebsausgabenpauschalen für Steuerpflichtige mit hauptberuflich selbständiger schriftstellerischer oder journalistischer Tätigkeit oder mit wissenschaftlicher, künstlerischer und schriftstellerischer Nebentätigkeit oder nebenamtlicher Lehr- und Prüfungstätigkeit wurden für 2023 angepasst. Die neuen Werte erfahren Sie jetzt in Steuernews-TV.
Erscheinungsdatum:
Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.
Textabschrift des Videos (Transkription)
Geänderte Betriebsausgabenpauschalen 2023
Folgende steuerpflichtige Personen können bei der Ermittlung ihrer Einkünfte anstelle ihrer tatsächlichen Betriebsausgaben Pauschsätze ansetzen:
- Steuerpflichtige mit hauptberuflich selbständiger schriftstellerischer oder journalistischer Tätigkeit oder
- mit wissenschaftlicher, künstlerischer und schriftstellerischer Nebentätigkeit oder
- nebenamtlicher Lehr- und Prüfungstätigkeit.
Die Pauschalen können auch dann angesetzt werden, wenn die tatsächlichen Betriebsausgaben niedriger sind.
Für 2023 gelten hier neue Pauschbeträge: Für die genannten hauptberuflichen schriftstellerischen oder journalistischen Tätigkeiten können 30 % der Betriebseinnahmen aus diesen Tätigkeiten (höchstens € 3.600,00 jährlich) angesetzt werden. Für die genannten Nebentätigkeiten können 25 % der Betriebseinnahmen aus dieser Tätigkeit (höchstens € 900,00 jährlich) von den Einnahmen abgezogen werden.