Steuernews-TV August 2023
Kryptowährungen haben sich nicht nur als Zahlungsmittel etabliert, sondern auch als beliebtes Spekulationsobjekt. Aber wie sind Bitcoin und Co. zu versteuern? Der Bundesfinanzhof hat sich eingehend mit Krypto-Geschäften auseinandergesetzt. Alles dazu sehen Sie bei uns in der aktuellen Ausgabe von Steuernews-TV.
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Was ist steuerlich bei Krypto-Transaktionen zu beachten?
Kryptowährungen, wie der Bitcoin, haben sich nicht nur als Zahlungsmittel etabliert, sondern auch als beliebtes Spekulationsobjekt. Da private Veräußerungsgeschäfte innerhalb bestimmter Spekulationsfristen grundsätzlich steuerpflichtig sind, hat sich nun auch der Bundesfinanzhof mit Krypto-Geschäften befasst und die Steuerbarkeit von Krypto-Transaktionen bestätigt.
Virtuelle Währungen in der Gestalt von Currency Token zählen zu den anderen Wirtschaftsgütern, die Gegenstand eines privaten Veräußerungsgeschäftes sind. Der Anschaffungsvorgang ist mit dem Erwerb gegen Tausch in Euro oder einer anderen Währung erfüllt. Als veräußert gelten Currency Token dann, wenn sie in Euro oder in eine andere Währung zurückgetauscht werden. Beträgt der Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung nicht mehr als ein Jahr, liegt ein steuerpflichtiges privates Veräußerungsgeschäft vor.