Seitenbereiche

Hinzurechnungsbesteuerung auf dem Prüfstand

/aktuelles/steuernews_f%C3%BCr_mandanten/
Illustration

Hinzurechnungsbesteuerung

Mit der sogenannten „Hinzurechnungsbesteuerung“ will der Gesetzgeber verhindern, dass steuerpflichtige Gewinne durch die Gründung von Auslandsgesellschaften in Niedrigsteuerländer verlagert werden. So greift der deutsche Fiskus auf die Gewinne solcher Gesellschaften zu, wenn deutsche Steuerpflichtige daran zu mehr als der Hälfte beteiligt sind. Abgezielt wird mit dieser Regelung primär auf Gewinne aus passiven Tätigkeiten, also auf solche Tätigkeiten, die nicht aus einem operativen Produktions- oder Dienstleistungsbetrieb usw. stammen. Für Gesellschaften mit Sitz oder Geschäftsleitung in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union besteht für inländische Steuerpflichtige die Möglichkeit des Nachweises, dass die betreffende Gesellschaft im Niedrigsteuerland einer tatsächlichen wirtschaftlichen Tätigkeit nachgeht (sogenannter Motivtest).

Vereinbarkeit mit Unionsrecht?

Die Möglichkeit einer Steuerentlastung mittels Motivtest gibt es in Drittstaaten nicht. Der Bundesfinanzhof (BFH) hat daher mit Beschluss vom 12.10.2016, I R 80/14 den Europäischen Gerichtshof angerufen. Die hier fehlende Entlastungsmöglichkeit könnte gegen das unionsrechtlich verbürgte Recht auf Kapitalverkehrsfreiheit verstoßen. Dieses Recht gilt auch im Verkehr mit Drittstaaten. Im Streitfall war eine deutsche Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) mit 30 % an einer Schweizer Aktiengesellschaft beteiligt. Die Schweizer AG erzielte Einkünfte aus abgetretenen Geldforderungen, welche das Finanzamt als Einkünfte aus passiven Zwischeneinkünften mit Kapitalanlagecharakter der Hinzurechnungsbesteuerung unterwarf.

Stand: 29. Mai 2017

Bild: Sabine Naumann - Fotolia.com

Erscheinungsdatum:

Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.

Sie wollen mehr zu diesem Thema erfahren? Wir beraten Sie umfassend zu allen steuerlichen Themen. In unserer Kanzlei in Weilheim bieten wir kompetente Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Rechtsberatung. Vereinbaren Sie einen Kennenlerntermin. Wir freuen uns auf Sie!

Wiesmaier und Kollegen Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Rechtsanwalt Partnerschaft mbB
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.