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Berufskleidung in der Gastronomie

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Werbungskostenabzug

In der Gastronomiebranche als Berufskleidung anerkannt sind beim Kellner der Kellnersmoking oder das Kellnerjackett, ebenso der schwarze Anzug des Oberkellners, bzw. die schwarze Hose in Kombination mit einer weißen Jacke (vgl. BFH vom 9.3.1979, VI R 171/77, BStBl II 1979, 519). Der Trachtenanzug, den der Geschäftsführer eines im bayerischen Stil gehaltenen Lokals tragen muss, stellt hingegen keine typische Berufskleidung dar.

Umsatzsteuer

Stellt der Gastronom seinen Angestellten Berufskleidung unentgeltlich zur Verfügung, liegt darin eine nicht umsatzsteuerbare Leistung im überwiegend betrieblichen Interesse des Arbeitgebers vor.

Stand: 26. September 2019

Bild: karepa - Fotolia.com

Erscheinungsdatum:

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Wiesmaier und Kollegen Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Rechtsanwalt Partnerschaft mbB
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