Seitenbereiche

Kassennachschau 2018

/aktuelles/steuernews_f%C3%BCr_gastronomie_hotellerie/
Illustration

Rechtsgrundlage

Mit Wirkung ab dem 1.1.2018 ergänzt eine neue Rechtsgrundlage die Abgabenordnung (AO): § 146b. Darin heißt es unter anderem: „Zur Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Aufzeichnungen und Buchungen von Kasseneinnahmen und Kassenausgaben können die damit betrauten Amtsträger der Finanzbehörde ohne vorherige Ankündigung und außerhalb einer Außenprüfung, während der üblichen Geschäfts- und Arbeitszeiten Geschäftsgrundstücke oder Geschäftsräume von Steuerpflichtigen betreten, um Sachverhalte festzustellen, die für die Besteuerung erheblich sein können“.

Jederzeitiger Kassensturz

Die Vorschrift bedeutet für Gastronomen und Hoteliers konkret: Ein Finanzamt-Prüfer kann theoretisch am nächsten Tag unangemeldet in den Geschäftsräumen erscheinen und einen Kassensturz verlangen, um den aktuellen Kassenbestand laut Kassenführungsbuch mit dem tatsächlich vorhandenen Bargeldbestand abzugleichen. Die Kassennachschau erfolgt ohne vorherige Ankündigung. Eine Prüfungsanordnung, wie bei einer Betriebsprüfung, ist nicht erforderlich. Daher empfiehlt es sich, alle im Zusammenhang mit Registrierkassen und PC-gestützten Kassen aufbewahrungspflichtigen Unterlagen griffbereit zu haben.

Stand: 26. März 2018

Bild: Fresh Photodesign - Fotolia.com

Erscheinungsdatum:

Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.

Sie wollen mehr zu diesem Thema erfahren? Wir beraten Sie umfassend zu allen steuerlichen Themen. In unserer Kanzlei in Weilheim bieten wir kompetente Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Rechtsberatung. Vereinbaren Sie einen Kennenlerntermin. Wir freuen uns auf Sie!

Wiesmaier und Kollegen Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Rechtsanwalt Partnerschaft mbB
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.