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Mindestlohn zum 1.1.2017 angehoben

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Mindestlohn

Mit dem „Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns“ vom 11.8.2014 wurde in Deutschland zum 1.1.2015 für alle Arbeitnehmer ein gesetzlicher Mindestlohn von € 8,50 pro Stunde eingeführt. Die Mindestlohnkommission von Arbeitgebern und Arbeitnehmern in Berlin hat den Mindestlohn zum 1.1.2017 auf € 8,84 angehoben. Grund hierfür war die allgemeine Lohnentwicklung.

Gaststättengewerbe

Für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Gaststättengewerbe gilt gemäß dem allgemeinverbindlichen Tarifvertrag für das Hotel- und Gaststättengewerbe seit dem 1.8.2016 ein Mindestlohn in der Tarifgruppe 1 von € 1.521,00 für monatlich 169 Stunden. Das entspricht einem Mindestlohn von € 9,00 pro Stunde.

Geringfügige Beschäftigung

Auch für geringfügig Beschäftigte gilt der Mindestlohn. Gastwirte und Hoteliers müssen stets darauf achten, dass dieser nicht unterschritten wird. Der Mindestlohn für geringfügig Beschäftigte bezieht sich wie für die übrigen Beschäftigten auch, auf die Bruttovergütung pro Zeitstunde. Leisten geringfügig Beschäftigte in der Gastronomie regelmäßig Überstunden, darf der Mindestlohn nicht unterschritten werden. Bei geringfügig Beschäftigten ist stets darauf zu achten, dass die geleisteten Überstunden auf die Stundenlöhne heruntergerechnet werden und der Mindestlohn dabei nicht unterschritten wird.

Stand: 29. März 2017

Bild: weerapat1003 - Fotolia.com

Erscheinungsdatum:

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Wiesmaier und Kollegen Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Rechtsanwalt Partnerschaft mbB
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