Seitenbereiche

Schutzimpfungen durch Apotheken

/aktuelles/steuernews_f%C3%BCr_%C3%A4rzte/
Illustration

Masernschutzgesetz

Mit dem Gesetz für den Schutz vor Masern und zur Stärkung der Impfprävention (Masernschutzgesetz vom 10.2.2020, BGBl. I S. 148) wurde zum 1.3.2020 die Rechtsgrundlage für die Durchführung von Grippeschutzimpfungen in Apotheken geschaffen (§ 132j Fünftes Sozialgesetzbuch - SGB V). Offen war bislang die umsatzsteuerliche Behandlung dieser neuen Art von Dienstleistung durch Apotheken.

Änderung des Umsatzsteuer-Anwendungserlasses

Mit Schreiben vom 12.3.2021 (Az. III C 3 - S 7170/20/10005 :001, DOK 2021/0226645) erweitert die Finanzverwaltung den Umsatzsteuer-Anwendungserlass in Abschnitt 4.14.4 Abs. 11 um eine neue Nr. 14. Gemäß dieser Ergänzung sind Umsätze steuerfrei für „Apotheker, die im Rahmen des Modellvorhabens nach § 132j SGB V Grippeschutzimpfungen durchführen, oder die nach § 5 Abs. 10 Satz 2 Nr. 2 Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung Substitutionsmittel dem Patienten zum unmittelbaren Verbrauch überlassen“.

Anwendung

Die Änderungen im Umsatzsteuer-Anwendungserlass sind auf alle offenen Fälle anzuwenden. Apotheker können Impfleistungen, die sie vor dem 1.4.2021 ausgeführt haben, auch als umsatzsteuerpflichtig behandeln.

Stand: 27. Mai 2021

Bild: Adam Gregor - stock.adobe.com

Erscheinungsdatum:

Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.

Sie wollen mehr zu diesem Thema erfahren? Wir beraten Sie umfassend zu allen steuerlichen Themen. In unserer Kanzlei in Weilheim bieten wir kompetente Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Rechtsberatung. Vereinbaren Sie einen Kennenlerntermin. Wir freuen uns auf Sie!

Wiesmaier und Kollegen Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Rechtsanwalt Partnerschaft mbB
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.